Botulinumtoxin
Botulinumtoxin ist zugelassen u.a. zur Behandlung folgender Erkrankungen und Symptome:
- zervikale Dystonie (Torticollis spasmodicus)
- Blepharospasmus (pathologisches Augenblinzeln)
- Spasmus hemifacialis (unwillkürliche einseitige Gesichtszuckungen)
- Armspastik nach Schlaganfall
- chronische Migräne
Artikel zum Download:
"Botulinumtoxin beim Parkinson-Syndrom", W. Jost in dPV Nachrichten Nr. 139-4/2016 (pdf, 161 KB)
Ambulante Botulinumtoxin-Behandlung
Im Rahmen einer Ermächtigung ist eine ambulante Botulinumtoxin-Behandlung auf Überweisung ausschließlich vom Neurologen oder Nervenarzt möglich, des Weiteren bitten wir um Vorlage der Versichertenkarte. Leider kann derzeit keine Überweisung des Hausarztes oder Internisten angenommen werden.
Ansprechpartner für die Botulinumtoxin-Ambulanz ist
Frau Tanja Fiesel.
Terminvereinbarung Montag bis Freitag
8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter der
Rufnummer 07834 / 971-212,
Fax 07834 / 971-340 oder e-mail